Was passiert mit Ihrer Beschwerde ?
Alle Beschwerden, die direkt mit dem Unterricht zwischen Schüler und Lehrer zu tun haben, müssen zunächst in Stufe 1 und 2 im Gespräch zwischen Schüler und Lehrer erörtert werden. Bis zur Stufe 3 können Beschwerden mündlich, ab der Stufe 4 (Zuständigkeit Schulleiter) müssen die Beschwerden schriftlich mit dem Beschwerdeformular der Schule formuliert werden.
Dabei gilt folgender Bearbeitungsweg:
- Eingang der Beschwerde per email an info@gs-offenburg.de oder schriftlich mit dem Beschwerdeformular über die Sekretariate oder die Postanschrift der Schule. Es gilt dabei das übliche Postgeheimnis für email und gelbe Post.
- Die Beschwerden werden dann von der Direktion geprüft:
- Liegt der Beschwerdegrund im direkten Unterricht bzw. der Arbeit zwischen Schüler und Lehrer, prüft die Direktion, ob zuvor die Stufen 1 und 3 (direkte Gespräche mit Fach- bzw. Klassenlehrer) eingehalten wurden. Ist dies nicht der Fall, wird die Beschwerde an diese Stufen zurückgegeben und von der Direktion nicht weiter bearbeitet.
- Beschwerden aus anderen Gründen oder Beschwerden, die bereits die Stufen 1 und 2 durchlaufen haben, werden dann je nach Thema weiter geprüft und bearbeitet:
Rechtlich relevante Beschwerden
– Werden von der Schulleitung gemäß dem rechtlich vorgesehenen Verfahren bearbeitet
– (Werden in der Beschwerdestatistik erfasst)
Beschwerden, die sich auf die Interaktion zwischen Lehrkräften und Schülern beziehen
– werden mittels pädagogischer Verfahren durch die Fachlehrkräfte bzw. die Klassenlehrer/innen mit den Beteiligten geregelt
– (werden in der Beschwerdestatistik erfasst, wenn bereits Stufe 1 und 3 durchlaufen sind)
Beschwerden, die einen Hinweis für die Qualitätsentwicklung enthalten
– werden durch entsprechende Verfahren der Qualitätsentwicklung bearbeitet und die Ergebnisse werden an die Beschwerdeführer kommuniziert
– werden ausgewertet und dokumentiert
– (werden in der Beschwerdestatistik erfasst)
Beschwerden, die reine Unmutsäußerungen darstellen
– werden von Seiten der Schule erklärend beantwortet
– (bei wiederholtem Auftreten werden sie entsprechend durch die Schulleitung bearbeitet)
Anonyme Beschwerden werden grundsätzlich nicht bearbeitet und beantwortet, weil sie dem Leitbild unserer Schule nicht entsprechen !