Der Beschwerdeweg

Was passiert mit Ihrer Beschwerde ?

Alle Beschwerden, die direkt mit dem Unterricht zwischen Schüler und Lehrer zu tun haben, müssen zunächst in Stufe 1 und 2 im Gespräch zwischen Schüler und Lehrer erörtert werden. Bis zur Stufe 3 können Beschwerden mündlich, ab der Stufe 4 (Zuständigkeit Schulleiter) müssen die Beschwerden schriftlich mit dem Beschwerdeformular der Schule formuliert werden.
Dabei gilt folgender Bearbeitungsweg:

  1. Eingang der Beschwerde per email an info@gs-offenburg.de oder schriftlich mit dem Beschwerdeformular über die Sekretariate oder die Postanschrift der Schule. Es gilt dabei das übliche Postgeheimnis für email und gelbe Post.
  2. Die Beschwerden werden dann von der Direktion geprüft:
    1. Liegt der Beschwerdegrund im direkten Unterricht bzw. der Arbeit zwischen Schüler und Lehrer, prüft die Direktion, ob zuvor die Stufen 1 und 3 (direkte Gespräche mit Fach- bzw. Klassenlehrer) eingehalten wurden. Ist dies nicht der Fall, wird die Beschwerde an diese Stufen zurückgegeben und von der Direktion nicht weiter bearbeitet.
    2. Beschwerden aus anderen Gründen oder Beschwerden, die bereits die Stufen 1 und 2 durchlaufen haben, werden dann je nach Thema weiter geprüft und bearbeitet:

Rechtlich relevante Beschwerden
– Werden von der Schulleitung gemäß dem rechtlich vorgesehenen Verfahren bearbeitet
– (Werden in der Beschwerdestatistik erfasst)

Beschwerden, die sich auf die Interaktion zwischen Lehrkräften und Schülern beziehen
– werden mittels pädagogischer Verfahren durch die Fachlehrkräfte bzw. die Klassenlehrer/innen mit den Beteiligten geregelt
– (werden in der Beschwerdestatistik erfasst, wenn bereits Stufe 1 und 3 durchlaufen sind)

Beschwerden, die einen Hinweis für die Qualitätsentwicklung enthalten
– werden durch entsprechende Verfahren der Qualitätsentwicklung bearbeitet und die Ergebnisse werden an die Beschwerdeführer kommuniziert
– werden ausgewertet und dokumentiert
– (werden in der Beschwerdestatistik erfasst)

Beschwerden, die reine Unmutsäußerungen darstellen
– werden von Seiten der Schule erklärend beantwortet
– (bei wiederholtem Auftreten werden sie entsprechend durch die Schulleitung bearbeitet)

Anonyme Beschwerden werden grundsätzlich nicht bearbeitet und beantwortet, weil sie dem Leitbild unserer Schule nicht entsprechen !