Nachteilsausgleich

Manchmal fällt das Lernen nicht ganz leicht, weil eine Beeinträchtigung es einfach erschwert. Bei bestimmten Beeinträchtigungen ist es dann möglich, das Lernen in der Klasse oder Gruppe zu erleichtern, indem Rahmenbedingungen etwas angepasst werden. Dies nennt man Nachteilsausgleich. Damit das fair und zielführend eingesetzt werden kann, gibt es einen Prozess, der festlegt, wer, wie und in welchem Rahmen einen Nachteilsausgleich bekommen kann:


Was ist ein Nachteilsausgleich (NTA)? Wie kann ein NTA aussehen? 


Wie ein NTA gestaltet wird, hängt von deiner Beeinträchtigung ab.

Das Anforderungsprofil muss dabei aber immer gleich bleiben! Das bedeutet, das Leistungsniveau deiner Aufgaben ist genau gleich wie das deiner Mitschüler und Mitschülerinnen. Hier gibt es keine Veränderung.

Es gibt jedoch die Möglichkeit die Rahmenbedingungen anzupassen: beispielsweise durch Zeitverlängerung, zusätzliche Pausen, Benutzung des Laptops anstatt handschriftlichem Schreiben und vieles mehr. Diese Maßnahmen können dann in Unterricht, Klassenarbeiten und Prüfungen gelten.

Die Maßnahmen leiten sich davon ab, welche Beeinträchtigung bei dir vorliegt bzw. wie sie sich äußert. Durch die Maßnahmen versuchen wir die Beeinträchtigung „auszugleichen“.


Was gilt alles als „Beeinträchtigung“?


Beeinträchtigung, die einen Nachteilsausgleich ermöglichen, sind sehr vielfältig:

Körperliche Beeinträchtigungen, Sinnesschädigungen, LRS, Dyskalkulie, psychische Beeinträchtigungen, wie u.a. Depressionen, chronische Erkrankungen wie z.B. Epilepsie, Autismus und weitere.

Sprachbeeinträchtigungen, aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse, können bedingt im NTA berücksichtigt werden.


Wenn Sie Schülerin/Schüler bei uns sind und dazu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihren Klassenlehrer oder an unsere Spezialisten…