Beschwerdemanagement – Das Verfahren
Zunächst gilt:
Beschwerden sollen dort geklärt werden, wo sie auftreten, d.h.
Wir sprechen erst mit dem Betroffenen, dann erst über den Betroffenen !
Nur wenn im persönlichen Gespräch keine Lösung gefunden werden kann, werden die folgenden Stufen einbezogen.
Bei direkt bei der Schulleitung eingereichten Beschwerden prüft diese, ob der Ablauf eingehalten wurde und gibt die Beschwerde zurück, sollte dies nicht erfolgt sein.
Stufe 1
Schüler/Innen, Eltern, Betriebe
Gespräch mit betroffener Lehrkraft
keine Lösung gefunden ?
Stufe 2
Schüler/Innen, Eltern, Betriebe
Klassenlehrer/in oder Vertrauenslehrer/in, ev. zusammen mit Fachlehrer-/in oder Klassenlehrer/in
keine Lösung gefunden?
Stufe 3
Schüler/Innen, Eltern, Betriebe
(ggf unter Einsatz des Beschwerdeformulars)
für die Schulart zuständige Abteilungsleitung
keine Lösung gefunden ?
Stufe 4
Schüler/Innen, Eltern, Betriebe
(unter Einsatz des Beschwerdeformulars)
Schulleitung, stellvertr. Schulleitung, ggf. ÖPR
keine Lösung gefunden ?
Stufe 5
Schüler/Innen, Eltern, Betriebe
zuständige Schulaufsicht (Regierungspräsidium Freiburg)
Anonym eingereichte Beschwerden entsprechen nicht unserem Leitbild und werden daher von uns nicht bearbeitet!