Beschwerdemanagement Verfahren

Beschwerdemanagement – Das Verfahren

Zunächst gilt:
Beschwerden sollen dort geklärt werden, wo sie auftreten, d.h.

Wir sprechen erst mit dem Betroffenen, dann erst über den Betroffenen !

Nur wenn im persönlichen Gespräch keine Lösung gefunden werden kann,  werden die folgenden Stufen einbezogen.
Bei direkt bei der Schulleitung eingereichten Beschwerden prüft diese, ob der Ablauf eingehalten wurde und gibt die Beschwerde zurück, sollte dies nicht erfolgt sein.

Stufe 1

Schüler/Innen, Eltern, Betriebe

Das Bild zeigt einen Pfeil nach rechts

Gespräch mit betroffener Lehrkraft


keine Lösung gefunden ?


Stufe 2

Schüler/Innen, Eltern, Betriebe

Das Bild zeigt einen Pfeil nach rechts

Klassenlehrer/in oder Vertrauenslehrer/in, ev. zusammen mit Fachlehrer-/in oder Klassenlehrer/in


keine Lösung gefunden?


Stufe 3

Schüler/Innen, Eltern, Betriebe

(ggf unter Einsatz des Beschwerdeformulars)

für die Schulart zuständige Abteilungsleitung


keine Lösung gefunden ?


Stufe 4

Schüler/Innen, Eltern, Betriebe

(unter Einsatz des Beschwerdeformulars)

Schulleitung, stellvertr. Schulleitung, ggf. ÖPR


keine Lösung gefunden ?


Stufe 5

Schüler/Innen, Eltern, Betriebe

Das Bild zeigt einen Pfeil nach rechts

zuständige Schulaufsicht (Regierungspräsidium Freiburg)

Anonym eingereichte Beschwerden entsprechen nicht unserem Leitbild und werden daher von uns nicht bearbeitet!