Raucherzonen werden abgebaut

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler,

es gibt eine zentrale Neuregelung des Landes Baden-Württemberg bezüglich des Nichtraucherschutzes, welche von allen am Schulleben Beteiligten zu beachten ist. 

  • Thema: Rauchverbot an Schulen 
  • Zielgruppe: Alle Personen, die sich auf dem Schulgrundstück befinden (Schülerschaft, Lehrkräfte, Besucher, etc.)
  • Beginn: 1. Juni 2026
  • Grundlage: Amtlichen Mitteilung vom 29. April 2026 - Beschluss vom Landtag
  • Besonderer Dank: Wir danken den Schülerinnen und Schülern, die die extra eingerichteten Raucherecken vorbildlich genutzt haben. Sie haben gezeigt, dass ein Zusammenleben der Schulgemeinschaft mit unterschiedlichen Interessen und Respekt leicht umsetzbar ist. Diese Raucherecken werden nun aufgelöst. 
  • Hinweis: Wir vertrauen allen, die rauchen (E-Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbare Erzeugnisse), dass Sie weiterhin auf andere Personen Rücksicht nehmen, indem Durchfahrt und Durchgang freigehalten und Zigaretten nicht auf den Boden geworfen werden.

Auszug Amtliche Mitteilung: Neuregelung des Nichtraucherschutzes an Schulen

Ab dem 1. Juni 2026 sind keine Raucherecken mehr an Schulen zulässig. Durch eine vom Landtag beschlossenen Novelle des Landesnichtraucherschutzgesetzes sollen insbesondere Kinder und Jugendliche noch besser vor den Gesundheitsrisiken des Passivrauchens geschützt werden. Das Landesnichtraucherschutzgesetz bestimmte bereits bisher ein allgemeines Rauchverbot an Schulen, sah davon jedoch Ausnahmen vor: So konnte die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung für volljährige Schüler ab Klasse 11 oder der entsprechenden Klassen der beruflichen Schulen sowie für dort tätige Lehrkräfte Raucherzonen außerhalb von Schulgebäuden im Außenbereich des Schulgeländes zulassen. Diese Ausnahmen sind mit der gesetzlichen Neuregelung entfallen. Zukünftig gilt ein Rauchverbot für 

  • Schulen, Schulgelände sowie schulische Veranstaltungen, unabhängig von der Trägerschaft
  • Einrichtungen, die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Ganztags betreuen
  • Schullandheime und das dazugehörige Grundstück.

Die Neuregelung tritt zum 1. Juni 2026 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt sind also alle „Raucherecken“ an Schulen aufzulösen. Darüber hinaus erstreckt sich der Nichtraucherschutz nicht mehr nur auf klassische Tabakprodukte. Auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbare Erzeugnisse – unabhängig vom Nikotin- oder Cannabis-Gehalt – werden einbezogen. Der Verstoß gegen das Rauchverbot ist eine Ordnungswidrigkeit. Sofern Schülerinnen und Schüler gegen das Rauchverbot verstoßen, sollen jedoch vorrangig Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 des Schulgesetzes ergriffen werden. 

Das Foto zeigt die Ansicht des E-Gebäudes von der Moltkestraße aus.
Blick auf das E-Gebäude von der Moltkestraße