Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (BKFH) gewerbliche Richtung
Beschreibung
Sie möchten studieren, haben aber kein Abitur? Dann sind Sie hier richtig!
- Das Einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (BKFH) ist eine Einrichtung des zweiten Bildungswegs
- Die Ausbildung soll, aufbauend auf dem mittleren Bildungsabschluss sowie einer abgeschlossenen Berufsausbildung, durch vertieften allgemeinbildenden und fachtheoretischen Unterricht, zum Studium an einer Fachhochschule qualifizieren
- Die Ausbildung dauert ein Schuljahr und schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab
- Alle Schülerinnen und Schüler werden zunächst auf Probe aufgenommen
- Am Ende des ersten Schulhalbjahres wird aufgrund der Noten des Halbjahreszeugnisses entschieden, wer die Probezeit bestanden hat
- Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss das Berufskolleg verlassen und kann einmal erneut in ein Berufskolleg aufgenommen werden
Was Sie / dich an unserer Schule erwartet
- Der Unterricht findet im Klassenverband statt
- Das Schwerpunktfach ist Technische Physik mit 7 Unterrichtsstunden
- Weitere Fächer sind Deutsch, Mathematik, Englisch, BWL, Chemie, Geschichte und Gemeinschaftskunde, Religionslehre und je nach Möglichkeit der Schule Computertechnik als Wahlfach
- Außerdem wird selbstständig eine Projektarbeit angefertigt, wodurch die Studierfähigkeit gefördert wird
Stundentafel und Fächer
Pflichtbereich
| Fächer | Stunden |
|---|---|
| Geschichte und Gemeinschaftskunde | 2 |
| Deutsch | 4 |
| Englisch | 6 |
| Mathematik | 6 |
| Technische Physik | 7 |
| Chemie | 2 |
| Volks- und Betriebswirtschaftslehre | 2 |
| Projektarbeit |
Schriftliche Prüfungsfächer
Deutsch, Englisch, Mathematik und Technische Physik
Aufnahmebedingungen und Anmeldung
- Voraussetzung sind ein mittlerer Bildungsabschluss und eine Berufsausbildung
- Als mittlerer Bildungsabschluss werden anerkannt:
- Fachschulreife
- Realschulabschluss (Realschule, Gemeinschaftsschule oder Werkrealschule)
- Versetzungszeugnis in die Klasse 11 (G9) bzw. Klasse 10 (G8) eines Gymnasiums oder einer Gemeinschaftsschule
- Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes nach Abschluss der Berufsausbildung (9 + 3 Modell)
- Als Berufsausbildung werden anerkannt:
- Abschluss einer mindestens zweijährigen und einschlägigen Berufsausbildung für das am aufnehmenden Berufskolleg angebotene berufsbezogene Schwerpunktfach (Technische Physik), in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
- in Form einer schulischen Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder
- in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder
- einschlägige mindestens fünfjährige Berufserfahrung oder
- das Versetzungszeugnis in die zweite Klasse einer Fachoberschule, sofern die Fachrichtung der besuchten Fachoberschule der Fachrichtung des jeweiligen Berufskollegs entspricht
- Nachweis von ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen bei ausländischen Bewerbern und Bewerberinnen, die ihren mittleren Bildungsabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben
Hier geht es zum Anmeldeformular
- Benötigte Unterlagen
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Abschriften der für die Aufnahme vorausgesetzten Zeugnisse und Nachweise
- Erklärung, ob Sie
- bereits an einem Aufnahmeverfahren am einjährigen Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen haben oder
- einen Aufnahmeantrag an ein anderes Berufskolleg gerichtet haben oder
- bereits an Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen haben und mit welchem Ergebnis oder
- die Oberstufe eines Gymnasiums oder eines anderen zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führenden Bildungsgangs besucht haben
- Hinweis Ausbildungsförderung: Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Schülerinnen und Schüler beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (i.d.R. beim Landratsamt) einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen
Abschluss und Anschluss
- In den Fächern Technische Physik, Deutsch, Englisch, Mathematik wird die schriftliche Prüfung zur Fachhochschulreife abgelegt
- Mindestens ein weiteres Fach wird mündlich geprüft
- Die an dieser Schulart erworbene Fachhochschulreife berechtigt bundesweit zum Studium an allen Hochschulen (ehemals Fachhochschulen)