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Gewerblich-Technische Schule Offenburg

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Inhalt: Berufskollegs >> Fachhochschulreife

Berufskolleg zur Erlangung der Fachhochschulereife


Zweck der Ausbildung

Das einjährige gewerblich-technische Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (1BKFH), die in allen Bundesländern anerkannt wird, ist eine Einrichtung des zweiten Bildungsweges.
Die Ausbildung soll, aufbauend auf dem mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung, durch vertieften allgemeinbildenden und fachtheoretischen Unterricht zum Studium an einer Fachhochschule qualifizieren.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert im Vollzeitunterricht ein Schuljahr und endet mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung.

Die Unterrichtsfächer

Deutsch (4h), Englisch (6h), Mathematik (6h), Technik (Schwerpunktfach 6h), Physik (3h), Chemie (2h), Geschichte mit Gemeinschaftskunde (2h), Religionslehre (1h) und Computertechnik als Wahlfach.
In den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Technik wird die schriftliche Prüfung zur Fachhochschulreife abgelegt; mindestens ein Fach wird mündlich geprüft.

Aufnahmebedingungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in das Berufskolleg sind ein mittlerer Bildungsabschluss und eine Berufsausbildung.

1) Als mittlerer Bildungsabschluss werden anerkannt:

  1. Fachschulreife
    oder
  2. Realschulabschluss (Realschule oder Werkrealschule)
    oder
  3. Versetzungszeugnis in Klasse 11 ( bei G9) bzw. Klasse 10 ( bei G8) eines Gymnasiums
    oder
  4. Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes nach Abschluss der
    Berufsausbildung (9 + 3 - Modell)

2) Als Berufsausbildung werden anerkannt eine abgeschlossene, mindestens
    zweijährige Berufsausbildung, die zum Schwerpunktfach des aufnehmenden
    Berufskollegs der gewerblichen Richtung passt, und zwar

  1. in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf
    oder
  2. schulische Berufsausbildung ggf. mit einem Berufspraktikum
    oder
  3. Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
    oder
  4. eine einschlägige, für den Besuch des Berufskollegs förderliche Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren, wobei der erfolgreiche Besuch einer beruflichen Vollzeitschule bis zu einem Jahr angerechnet werden kann.

3) Bei ausländischen Bewerbern für das Berufskolleg sind
    ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.


 

Aufnahmeantrag

Der Aufnahmeantrag ist an die Gewerblichen Schulen Offenburg, Okenstr. 4 zu richten.

Dem Antrag sind beizufügen

  1. beglaubigte Abschriften (Kopien) der Zeugnisse (mittlere Reife, Abschlusszeugnis der Berufsschule, Gesellen- bzw. Facharbeiterbrief)
  2. tabellarischer Lebenslauf (siehe Anmeldeformular)
  3. Erklärung über
    - weitere Bewerbungen an Berufskollegs
    - bisherige Teilnahme an Prüfungen zur Fachhochschulreife
    - bisheriger Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums

Probezeit

Alle Schüler werden zunächst auf Probe aufgenommen. Am Ende des ersten Schulhalbjahres wird aufgrund der Noten des Halbjahreszeugnisses entschieden, wer die Probezeit bestanden hat. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss das Berufskolleg verlassen. Er kann einmal erneut in das Berufskolleg aufgenommen werden.

Ausbildungsförderung

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Schüler des Berufskollegs beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (in der Regel beim Landratsamt) einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen.

Wo finden Sie uns?

Sie finden uns in der Stadtmitte hinter der Evangelischen Stadtkirche in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs, in zentraler Lage mit sehr guter Verkehrsanbindung an Bahn und Bus.

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